Erwägungsgrund 2 32021L2261
Nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sind Hersteller von verpackten Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) zur Abfassung und Veröffentlichung eines Basisinformationsblatts verpflichtet, bevor Kleinanlegern ein PRIIP angeboten wird, um es diesen Kleinanlegern zu ermöglichen, die grundlegenden Merkmale und Risiken des PRIIP zu verstehen und zu vergleichen.