Erwägungsgrund 10 32022L2556
Um eine kohärente Anwendung des neuen Rahmens für digitale operationale Resilienz im Finanzsektor zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten die nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der vorliegenden Richtlinie ab dem Geltungsbeginn der Verordnung (EU) 2022/2554 anwenden.