Erwägungsgrund 9 32022L2556
In vielen Fällen wurden weitere IKT-Risikoanforderungen bereits in delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten festgelegt, die basierend auf von der zuständigen Europäischen Aufsichtsbehörde ausgearbeiteten Entwürfen technischer Regulierungs- und Durchführungsstandards angenommen wurden. Da die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2022/2554 künftig den Rechtsrahmen für IKT-Risiken im Finanzsektor bilden, sollten bestimmte Ermächtigungen zum Erlass von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten in den Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU und 2014/65/EU geändert werden, um die Bestimmungen zu IKT-Risiken vom Geltungsbereich dieser Ermächtigungen auszuschließen.