Erwägungsgrund 3 32007R0378
Um der besonderen Lage der Inhaber von Kleinbetrieben Rechnung zu tragen, sollte bei Anwendung der fakultativen Modulation ein zusätzlicher Beihilfebetrag gewährt werden, wie dies auch bei der obligatorischen Modulation der Fall ist. Dieser zusätzliche Betrag sollte unter Einhaltung der von der Kommission festzusetzenden Obergrenzen dem Betrag entsprechen, der sich aus der Anwendung der fakultativen Modulation auf die ersten Direktzahlungen von 5000 EUR ergibt.