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Um die justizielle Zusammenarbeit zu modernisieren und zu verbessern und den Zugang zur Justiz zu erleichtern, wurde die Verordnung (EU) 2023/2844 des Europäischen Parlaments und des Rates angenommen.
Artikel 42 Absatz 3 erster Satz erhält folgende Fassung: „Die Zusammenarbeit im Sinne des Absatzes 1 des vorliegenden Artikels erfolgt gemäß Artikel 3 der…
Um zu gewährleisten, dass die Ziele der Verordnung (EU) 2023/2844 vollständig verwirklicht werden und um die bestehenden Rechtsakte der Union in Zivil-,…
Am 20. Juli 2023 hat der Rat die Verordnung (EU) 2023/1529 angenommen.
Es ist angebracht, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien zu erweitern und den Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates…
Die Verordnung (EU) 2023/1803 sollte daher entsprechend geändert werden.
Um zu gewährleisten, dass die Ziele der vorliegenden Verordnung vollständig verwirklicht werden und um die bestehenden Rechtsakte der Union in Zivil-, Handels-…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.