Erwägungsgrund 23 32023R2844
Um Antragsteller schnell, sicher und effizient unterstützen zu können, sollte die Kommunikation zwischen zuständigen Behörden, wie Gerichten und zentralen Behörden nach den Verordnungen (EG) Nr. 4/2009 und (EU) 2019/1111 des Rates, generell über das dezentrale IT-System erfolgen.