Erwägungsgrund 24 32023R2844
Die Übermittlung über das dezentrale IT-System könnte aufgrund einer Störung des Systems unmöglich sein. Jede Störung des Systems sollte von den relevanten Einrichtungen der Union und der Mitgliedstaaten so bald wie möglich behoben werden. Die Übermittlung könnte auch aufgrund der physischen oder technischen Beschaffenheit des zu übermittelnden Materials, beispielsweise wenn es sich um physische Beweismittel handelt oder die Notwendigkeit besteht, das Originaldokument in Papierform zur Beurteilung seiner Echtheit zu übermitteln, oder im Fall höherer Gewalt praktisch undurchführbar sein. Fälle höherer Gewalt ergeben sich in der Regel aus unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignissen, die auf eine nicht in der Sphäre der zuständigen Behörde liegende Ursache zurückzuführen sind. Wenn das dezentrale IT-System nicht genutzt wird, sollte die Kommunikation mit dem am besten geeigneten alternativen Mittel durchgeführt werden. Diese alternativen Mittel sollten unter anderem dazu führen, dass die Übermittlung so rasch wie möglich und auf sichere Weise durch andere sichere elektronische Mittel, durch Postdienste oder durch die persönliche Übermittlung, wenn eine solche Übermittlung möglich ist, durchgeführt wird.