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Im Einklang mit nationalem Recht stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die Gerichte Klagen gegen öffentliche Beteiligung nach angemessener Prüfung im frühestmöglichen Stadium im Verfahren als offensichtlich unbegründet abweisen können.
Die Entscheidung, mit der eine frühzeitige Abweisung erfolgt, sollte eine Entscheidung in der Sache sein, die nach angemessener Prüfung erfolgt. Die…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass Gerichte oder Verwaltungsbehörden offensichtlich unbegründete Klagen in einem möglichst frühen Verfahrensstadium nach dem…
die frühzeitige Abweisung offensichtlich unbegründeter Klagen gemäß Kapitel III;
Im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen von Zivilverfahren trägt ein Kläger, der eine Klage gegen eine natürliche oder juristische Person anhängig macht,…
Um Klagemissbrauch zu vermeiden, sollten die Mitgliedstaaten neue Vorschriften erlassen oder bestehende Vorschriften des nationalen Rechts anwenden, nach denen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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