Erwägungsgrund 11 32024L1500
Dieselben Mindeststandards für die Arbeitsweise der Gleichbehandlungsstellen in den unter die Richtlinie 79/7/EWG des Rates, die Richtlinie 2000/43/EG, die Richtlinie 2000/78/EC des Rates und die Richtlinie 2004/113/EG fallenden Bereichen sind in der Richtlinie (EU) 2024/1499 des Rates festgelegt.