Erwägungsgrund 19 32024L1500
Ist eine Gleichbehandlungsstelle Teil einer Einrichtung mit mehreren Mandaten, wie einer Ombudsstelle mit einem umfassenderen Mandat oder einer nationalen Menschenrechtsinstitution, sollte die interne Struktur einer solchen Einrichtung mit mehreren Mandaten die wirksame Ausübung des spezifischen Gleichstellungsmandats gewährleisten.