Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis zum 10. Januar 2026 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie setzen die Kommission unverzüglich davon in Kenntnis. Sie wenden diese Vorschriften ab dem 11. Januar 2026 an. Die Mitgliedstaaten wenden jedoch die Vorschriften, die erforderlich sind, um den in Artikel 1 Nummern 9 und 13 dargelegten Änderungen nachzukommen, ab dem 11. Januar 2027 an. Abweichend von Unterabsatz 3 wenden die Mitgliedstaaten die Vorschriften, die erforderlich sind, um den in Artikel 1 Nummer 13 der vorliegenden Richtlinie dargelegten Änderungen in Bezug auf die Artikel 48k und 48l der Richtlinie 2013/36/EU nachzukommen, ab dem 11. Januar 2026 an, und wenden die Vorschriften, die erforderlich sind, um den in Artikel 1 Nummer 9 der vorliegenden Richtlinie dargelegten Änderungen in Bezug auf Artikel 21c Absatz 5 der Richtlinie 2013/36/EU nachzukommen, ab dem 11. Juli 2026 an. Bei Erlass dieser Vorschriften nehmen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf die vorliegende Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten dieser Bezugnahme.
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten nationalen Vorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten nationalen Vorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet…
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten nationalen Vorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet…
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten nationalen Rechtsvorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden…
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten nationalen Vorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet…
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis zum 30. Juni 2021 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.