Art. 21c 32013L0036
Anforderung, eine Zweigstelle für die Erbringung von Bankdienstleistungen durch Drittlandsunternehmen zu errichten
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Damit die erworbenen Rechte von Kunden aus bestehenden Verträgen gewahrt werden, gilt die in Absatz 1 festgelegte Anforderung unbeschadet bestehender Verträge, die vor dem 11. Juli 2026 geschlossen wurden.