Erwägungsgrund 4 32019L2177
Die Übertragung der Aufgaben der Zulassung und Beaufsichtigung von DSRP, mit Ausnahme der APA und ARM, die einer Ausnahmeregelung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 unterliegen, auf die ESMA steht im Einklang mit deren sonstigen Aufgaben. Insbesondere trägt die Übertragung der Befugnis zur Datenerhebung sowie der Aufgaben der Zulassung und Beaufsichtigung von den zuständigen Behörden auf die ESMA zur Erfüllung anderer Aufgaben bei, die sie im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 bereits wahrnimmt; dies betrifft unter anderem die Marktüberwachung, die Befugnisse zur vorübergehenden Intervention und zum Positionsmanagement sowie die Sicherstellung einer einheitlichen Einhaltung der Vor- und Nachhandelstransparenzanforderungen.