Gesetze
Gesetz wird geladen …
Wasserstoffnetze sollten Dritten zugänglich sein, um auf dem Wasserstoffversorgungsmarkt Wettbewerb und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Der regulierte Zugang Dritter auf der Grundlage regulierter Zugangsentgelte sollte langfristig die Standardregel sein. Um die erforderliche Flexibilität für die Betreiber zu gewährleisten und in der Anlaufphase des Wasserstoffmarktes die Verwaltungskosten zu senken, sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, die Nutzung des Zugangs Dritter auf Vertragsbasis bis zum 31. Dezember 2032 zu gestatten.
Bis zum 31. Dezember 2032 können die Mitgliedstaaten beschließen, Absatz 1 nicht anzuwenden. In diesem Fall stellt der jeweilige Mitgliedstaat die Einführung…
Die Mitgliedstaaten stellen die objektive, transparente und nichtdiskriminierende Einführung eines Systems für den Zugang Dritter zu Wasserstoffterminals auf…
Bis zum 31. Dezember 2032 können die Mitgliedstaaten beschließen, Absatz 1 nicht anzuwenden. In einem solchen Fall stellt der Mitgliedstaat die Einführung eines…
Die Mitgliedstaaten können Wasserstoffnetzbetreibern gestatten, die Deckung der Wasserstoffnetzkosten durch Netzzugangsentgelte über einen gewissen Zeitraum zu…
Die Bedingungen für den Zugang zu den Wasserstoffnetzen sollten in der Anfangsphase der Marktentwicklung für Wasserstoff einen effizienten Betrieb,…
Es sollten allgemeine Bedingungen für die Gewährung des Zugangs Dritter zu Wasserstoffspeicheranlagen und Wasserstoffterminals in der vorliegenden Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.