Erwägungsgrund 36 32024L1788
Um kohärent und wirksam zu sein, sollte der im Hinblick auf gewisse Aspekte des Elektrizitätsmarktes spiegelbildliche Ansatz soweit möglich alle Bestimmungen zum Schutz und zur Stärkung der Verbraucher umfassen, sofern sie an den Erdgasmarkt angepasst werden können. Dies sollte grundlegende vertragliche Rechte bis hin zu Vorschriften über Abrechnungsinformationen, den Wechsel von Energieversorgern, die Bereitstellung zuverlässiger Vergleichsinstrumente, den Schutz schutzbedürftiger Kunden und von Energiearmut betroffener Kunden, die Gewährleistung eines angemessenen Datenschutzes für intelligente Zähler und die Datenverwaltung sowie effizienten Vorschriften für alternative Streitbeilegungsverfahren umfassen.