Erwägungsgrund 4 32024L2808
Daher sollte die in der Richtlinie 2014/62/EU festgelegte Pflicht zur Übermittlung statistischer Daten an die Kommission im Einklang mit der Mitteilung der Kommission vom 16. März 2023 mit dem Titel „Langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU: Blick über 2030 hinaus“ abgeschafft werden.