Erwägungsgrund 7 32024L2811
Um zu gewährleisten, dass emittentenfinanzierte Analysen, die als solche gekennzeichnet sind, im Einklang mit dem EU-Verhaltenskodex erstellt werden, sollten die zuständigen Behörden mit Aufsichtsbefugnissen ausgestattet werden, um zu überprüfen, ob Wertpapierfirmen, die solche Analysen erstellen oder verbreiten, organisatorische Vorkehrungen getroffen haben, um diese Einhaltung sicherzustellen. Halten diese Firmen diesen EU-Verhaltenskodex nicht ein, so sollten die zuständigen Behörden befugt sein, die Verbreitung solcher Analysen auszusetzen und die Öffentlichkeit davor zu warnen, dass die emittentenfinanzierten Analysen trotz ihrer Kennzeichnung nicht im Einklang mit dem EU-Verhaltenskodex erstellt wurden. Diese Aufsichtsbefugnisse sollten die allgemeinen Aufsichtsbefugnisse und die Befugnis zum Erlass von Sanktionen unberührt lassen.