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Um die Achtung der Gleichbehandlung, Inklusion und Nichtdiskriminierung, einschließlich in Bezug auf die einschlägigen völkerrechtlichen Verpflichtungen, gegenüber Menschen mit Behinderungen, die Drittstaatsangehörige sind, sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten und nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2024/2841 fallen, zu stärken und um die Anerkennung ihres Behindertenstatus oder ihres Anspruchs auf bestimmte Dienstleistungen auf der Grundlage einer Behinderung in der gesamten Union sicherzustellen und so auch eine wirksame und uneingeschränkte Teilhabe und Inklusion dieser Personen auf gleichberechtigter Grundlage mit Unionsbürgern zu gewährleisten, ist es nötig, die in der Richtlinie (EU) 2024/2841 niedergelegten Regeln, Rechte und Pflichten auf Menschen mit Behinderungen anzuwenden, die Drittstaatsangehörige sind, welche sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten und deren Behindertenstatus oder Anspruch auf bestimmte Dienstleistungen aufgrund einer Behinderung von diesem Mitgliedstaat anerkannt wurde, sowie gegebenenfalls auf ihre Begleit- oder Unterstützungspersonen, einschließlich persönlicher Assistenzkräfte, oder auf Assistenztiere. So sollten beispielsweise Drittstaatsangehörige, die vorübergehenden Schutz gemäß der Richtlinie 2001/55/EG des Rates oder internationalen Schutz gemäß der Verordnung (EU) 2024/1347 des Europäischen Parlaments und des Rates genießen, in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen, vorausgesetzt, dass sie sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten und ihr Behindertenstatus oder ihr Anspruch auf bestimmte Dienstleistungen auf der Grundlage einer Behinderung von diesem Mitgliedstaat anerkannt wurde.
Daher sollten die Mitgliedstaaten alle nötigen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die in der Richtlinie (EU) 2024/2841 festgelegten Vorschriften in…
Die in der Richtlinie (EU) 2024/2841 niedergelegten Regeln, Rechte und Pflichten gelten für Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat…
Da das Ziel dieser Richtlinie — nämlich die Ausweitung der in der Richtlinie (EU) 2024/2841 niedergelegten Regeln, Rechte und Pflichten auf Menschen mit…
Insbesondere sollte diese Richtlinie zwar die geltenden Unionsvorschriften bezüglich der unionsweiten Mobilität von Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig…
Um die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit von Menschen mit Behinderungen zu stärken und die Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen, einen anderen…
Die Mitgliedstaaten werden dazu angehalten, Drittstaatsangehörigen mit Behinderungen, die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen, Informationen gemäß…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.