Erwägungsgrund 1 32024L2842
Um die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit von Menschen mit Behinderungen zu stärken und die Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen, einen anderen Mitgliedstaat für einen Kurzaufenthalt zu bereisen oder zu besuchen, zu verbessern, werden mit der Richtlinie (EU) 2024/2841 des Europäischen Parlaments und des Rates der Rahmen gemeinsamer Regeln und Bedingungen, einschließlich eines gemeinsamen einheitlichen und barrierefreien Formats, für einen Europäischen Behindertenausweis als Nachweis des anerkannten Behindertenstatus oder eines Anspruchs auf bestimmte Dienstleistungen aufgrund einer Behinderung für den Zugang zu den gleichen Bedingungen, zu Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen, die von Behörden oder privaten Anbietern bei einer Vielzahl entgeltlich und unentgeltlich bereitgestellten Dienstleistungen, Aktivitäten oder Einrichtungen gewährt werden, und für einen Europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen als Nachweis für ihr anerkanntes Recht auf Parkbedingungen und Stellplätze, die Menschen mit Behinderungen vorbehalten sind, in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Wohnsitzland festgelegt.