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Der Ausfall eines einer Gruppe angehörenden Unternehmens kann sich rasch auf die Solvabilität und die Geschäftstätigkeit der gesamten Gruppe auswirken. Deshalb müssen Anforderungen in Bezug auf die präventive Sanierungs- und Abwicklungsplanung für Gruppen festgelegt werden. Darüber hinaus sollten die Behörden über wirksame Mittel verfügen, um gegenüber diesen Unternehmen Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, in deren Rahmen der finanziellen Solidität aller Unternehmen der Gruppe Rechnung getragen wird, Hindernisse für die Abwicklungsfähigkeit bei Unternehmensgruppen abzubauen und – insbesondere in einem grenzüberschreitenden Kontext – ein kohärentes Abwicklungskonzept für die gesamte Gruppe zu erstellen. Die Anforderungen in Bezug auf die präventive Sanierungs- und Abwicklungsplanung und auf die Abwicklungsfähigkeit sowie die Abwicklungsregelungen sollten daher auch für Mutterunternehmen, Holdinggesellschaften und andere Unternehmen der Gruppe gelten, einschließlich Zweigniederlassungen von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die außerhalb der Union niedergelassen sind.
nach jeder Änderung der Rechts- oder Organisationsstruktur, der Geschäftstätigkeit oder der Finanzlage der Gruppe – einschließlich jedes Unternehmens der Gruppe…
Unter Berücksichtigung der Auswirkungen, die der Ausfall eines Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens aufgrund der Art seiner Geschäftstätigkeit,…
Damit die möglichen Wechselwirkungen zwischen Abhilfe- und Abwicklungsmaßnahmen abgeschätzt und die Krisenvorsorge und Abwicklungsfähigkeit von Gruppen…
Präventive Sanierungs- und Abwicklungspläne für Gruppen sollten für die gesamte betreffende Gruppe erstellt werden und Maßnahmen sowohl für das oberste…
Einige Mitgliedstaaten haben bereits Anforderungen bezüglich der präventiven Sanierungsplanung sowie Mechanismen zur Abwicklung ausfallender Versicherungs- und…
Bei Abwicklungsmaßnahmen der für die Gruppenabwicklung zuständigen Behörde sollten stets die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf Versicherungsnehmer, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.