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Um sicherzustellen, dass die Sanierungs- und Abwicklungsplanung und die tatsächliche Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die Teil von Finanzkonglomeraten sind, oder von Versicherungsgruppen, die ihrerseits Finanzkonglomerate oder Teil von Finanzkonglomeraten sind, ordnungsgemäß durchgeführt werden können und um den Verwaltungsaufwand zu verringern, sollten Verpflichtungen zum Informationsaustausch zwischen den für Banken bzw. für Versicherungsunternehmen zuständigen Aufsichts- und Abwicklungsbehörden festgelegt werden und der Abwicklungsbehörde für Banken im Abwicklungskollegium für eine Versicherungsgruppe, die ein Finanzkonglomerat oder Teil eines Finanzkonglomerats im Sinne der Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist, ein Beobachterstatus eingeräumt werden, und umgekehrt.
Handelt es sich bei der Gruppe um ein Finanzkonglomerat oder ist die Gruppe Teil eines Finanzkonglomerats, so werden die betroffenen gemäß Artikel 3 der…
eine Analyse der Erfahrungen mit dem Informationsaustausch zwischen den für die Beaufsichtigung oder Abwicklung von Versicherungs- und…
Um sicherzustellen, dass die Abwicklungsbehörden im Laufe eines Verfahrens rechtzeitig und in strukturierter Weise informiert und konsultiert werden, sodass sie…
Eine umfassende und angemessene Überwachung von Gruppenrisiken bei großen, komplexen und international tätigen Finanzkonglomeraten sowie die Beaufsichtigung…
Um allen betreffenden Behörden einen angemessenen Informationsaustausch und einen angemessenen Zugang zu Informationen zu ermöglichen, muss sichergestellt…
Die wirksame Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen oder Unternehmen einer Gruppe, die unionsweit agieren, erfordert die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.