Erwägungsgrund 12 32014L0059
Um für die Kohärenz des Regulierungsrahmens zu sorgen, könnten zentrale Gegenparteien gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und Zentralverwahrer gemäß der künftigen Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Wertpapierlieferung und abwicklung in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer Gegenstand einer getrennten Rechtsetzungsinitiative zur Festlegung eines Sanierungs- und Abwicklungsrahmens für diese Unternehmen sein.