Erwägungsgrund 20 32025L0001
Angesichts der Folgen, die der Ausfall eines Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens für Versicherungsnehmer, das Finanzsystem und die Volkswirtschaft eines Mitgliedstaats haben könnte, sowie der etwaigen Notwendigkeit, bei der Bewältigung dieses Ausfalls auf öffentliche Gelder zurückzugreifen, sollten die Finanzministerien oder andere einschlägige Ministerien in den Mitgliedstaaten frühzeitig eng in den Prozess des Krisenmanagements und der Krisenbewältigung einbezogen werden.