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Die wirksame Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen oder Unternehmen einer Gruppe, die unionsweit agieren, erfordert die Zusammenarbeit zwischen Aufsichts- und Abwicklungsbehörden im Rahmen der Kollegien der Aufsichtsbehörden und der Abwicklungskollegien in allen Phasen des Verfahrens, d. h. von der Ausarbeitung der präventiven Sanierungs- und Abwicklungspläne bis hin zur tatsächlichen Abwicklung eines Unternehmens. Sind sich die Behörden über im Hinblick auf Gruppen oder Unternehmen zu fassende Beschlüsse uneins, so sollte als letztes Mittel der EIOPA die Rolle einer Vermittlungsstelle zukommen.
Um allen betreffenden Behörden einen angemessenen Informationsaustausch und einen angemessenen Zugang zu Informationen zu ermöglichen, muss sichergestellt…
Die wirksame Abwicklung von Instituten oder Unternehmen einer Gruppe, die unionsweit agieren, erfordert die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden und der…
Da CCPs häufig in der gesamten Union Dienstleistungen erbringen, erfordert eine wirksame Sanierung und Abwicklung die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden…
Eine wirksame Abwicklung international tätiger Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und -unternehmensgruppen erfordert die Zusammenarbeit zwischen…
Indem sichergestellt wird, dass die Abwicklungsbehörden über die gleichen Abwicklungsinstrumente und -befugnisse verfügen, wird ein koordiniertes Vorgehen im…
Auch wenn die Maßnahmen, durch die die Abwicklungsbehörden über dieselben Instrumente und Befugnisse verfügen, koordinierte Maßnahmen beim Ausfall einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.