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Die zuständigen Behörden, die Abwicklungsbehörden und die ESMA arbeiten für die Zwecke dieser Verordnung eng zusammen. Insbesondere sollten die zuständige Behörde und die Mitglieder des Aufsichtskollegiums während der Sanierungsphase mit der Abwicklungsbehörde effektiv zusammenarbeiten und kommunizieren, damit die Abwicklungsbehörde rechtzeitig tätig werden kann.
Die Abwicklungsbehörde einer CCP und die Abwicklungsbehörden seiner Clearingmitglieder arbeiten eng zusammen, um sicherzustellen, dass es keine Hindernisse für die Abwicklung gibt.
Die zuständigen Behörden und die Abwicklungsbehörden arbeiten für die Zwecke der vorliegenden Verordnung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 mit der ESMA zusammen. Die zuständigen Behörden und die Abwicklungsbehörden stellen der ESMA gemäß Artikel 35 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 unverzüglich alle Informationen zur Verfügung, die diese zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigt.
Bei der Ausübung ihrer jeweiligen Zuständigkeiten gemäß dieser Verordnung arbeiten der Ausschuss, der Rat, die Kommission, die EZB sowie die nationalen…
Die Abwicklungsbehörden, die zuständigen Behörden und die ESMA übermitteln einander von sich aus oder auf Antrag rechtzeitig alle Informationen, die für die…
Die in Artikel 29 genannten zuständigen Behörden und die ESMA, die EBA und die EIOPA arbeiten eng zusammen und tauschen Informationen aus, um ihre Aufgaben nach…
Für die Zwecke dieser Verordnung arbeiten die zuständigen Behörden im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 eng mit der ESMA und im Einklang mit der…
Besitzen andere als die zuständigen Behörden die Abwicklungsbefugnis, so stellen die Behörden sicher, dass erstere untereinander eng zusammenarbeiten und sich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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