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Die Berichterstattungspflicht nach Artikel 8 der Richtlinie 2006/111/EG verursacht für nationale Verwaltungen und öffentliche Unternehmen, die ihr unterliegen, einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand. Daher sollte sie im Einklang mit dem Ziel der Kommission, den Verwaltungsaufwand um mindestens 25 % zu verringern, abgeschafft werden.