Richtlinie (EU) 2025/1442 der Kommission vom 18. Juli 2025 zur Änderung der Richtlinie 2006/111/EG in Bezug auf Berichterstattungspflichten (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Streichung von Artikel 8 der Richtlinie 2006/111/EG ermöglicht es den Mitgliedstaaten, alle entsprechenden Umsetzungsmaßnahmen aufzuheben, die sie in ihren Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen haben.
Erwägungsgrund 5 32025L1442
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