Erwägungsgrund 4 32025L0002
Anpassungen, die die Langfristigkeit des Versicherungsgeschäfts besser berücksichtigen, könnten dazu führen, dass infolge geringerer Solvenzkapitalanforderungen mehr freies Kapital zur Verfügung steht. In einem solchen Fall sollten Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen erwägen, freigesetztes Kapital nicht für Ausschüttungen an Anteilseigner oder Management-Boni zu verwenden, sondern sich darum zu bemühen, es in produktive Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, um so die wirtschaftliche Erholung und die allgemeinen politischen Ziele der Union zu unterstützen.