Erwägungsgrund 4 32025L2647
Die Komplexität von Verbraucherrechtsstreitigkeiten hat seit der Annahme der Richtlinie 2013/11/EU erheblich zugenommen. Die Digitalisierung von Waren und Dienstleistungen sowie die zunehmende Bedeutung des elektronischen Handels und der digitalen Werbung beim Abschluss von Verbraucherverträgen haben zu einem Anstieg der Zahl der Verbraucher geführt, die irreführenden Online-Informationen und manipulativen Schnittstellen ausgesetzt sind, die sie daran hindern, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen. Daher ist es notwendig, klarzustellen, dass vertragliche Streitigkeiten, die sich aus dem Verkauf von Waren oder der Bereitstellung von Dienstleistungen ergeben, Streitigkeiten im Zusammenhang mit digitalen Inhalten und digitalen Dienstleistungen umfassen.