Art. 78 32026R1184
Änderungen der Richtlinie 2012/34/EU
(1)
Die Richtlinie 2012/34/EU wird wie folgt geändert:
a)
In Artikel 1 Absatz 1 erhält Buchstabe c folgende Fassung:
b)
In Artikel 2 wird Absatz 6 gestrichen.
c)
In Artikel 3 werden die Nummern 20, 22, 23, 27 und 28 gestrichen.
d)
Artikel 7b wird gestrichen.
e)
Artikel 27 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
f)
Artikel 36 wird gestrichen.
g)
Die Artikel 38 bis 54 werden gestrichen.
h)
In Anhang IV werden die Nummern 1 und 3 gestrichen.
i)
Anhang VII wird aufgehoben.
(2)
Bezugnahmen auf die aufgehobenen Bestimmungen der Richtlinie 2012/34/EU gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang X Abschnitt 1 zu lesen.