Richtlinie (EU) 2025/2647 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2025 zur Änderung der Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2015/2302, (EU) 2019/2161 und (EU) 2020/1828 nach der Einstellung der Europäischen Plattform für Online-Streitbeilegung (Text von Bedeutung für den EWR)
Wird ein Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer geschlossen, sollte der Verbraucher die Möglichkeit haben, bei Praktiken, die ihm vor oder nach Abschluss des Vertrags Schaden zugefügt haben, im Rahmen der Richtlinie 2013/11/EU den Schutz seiner Rechte einzufordern.
Erwägungsgrund 5 32025L2647Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen