Erwägungsgrund 49 32023R0988
Die Anbieter von Online-Marktplätzen sollten in Bezug auf die auf ihren Online-Schnittstellen bereitgestellten Inhalte, die die Produktsicherheitsbetreffen, im Einklang mit den in dieser Verordnung festgelegten speziellen Pflichten mit gebührender Sorgfalt handeln. Dementsprechend sollte mit dieser Verordnung für alle Anbieter von Online-Marktplätzen in Bezug auf die auf ihren Online-Schnittstellen bereitgestellten Inhalte, die die Produktsicherheit betreffen, Sorgfaltspflichten festgelegt werden.