Erwägungsgrund 2 32021L2101
In seiner Entschließung vom 26. März 2019 hat das Europäische Parlament betont, dass eine ambitionierte öffentliche länderspezifische Berichterstattung erforderlich ist, um die Transparenz von Unternehmen zu erhöhen und die öffentliche Kontrolle zu verbessern. Parallel zu den Arbeiten des Rates zur Bekämpfung der Ertragsteuervermeidung muss die öffentliche Kontrolle der Ertragsteuerbelastung multinationaler Unternehmen, die in der Union tätig sind, verstärkt werden, um die Transparenz und Verantwortung von Unternehmen weiter zu fördern und damit zum Wohl unserer Gesellschaften beizutragen. Eine solche Kontrolle ist auch erforderlich, um eine aufgrund besserer Informationen geführte öffentliche Debatte insbesondere über den Grad der Steuerehrlichkeit bestimmter in der Union tätiger multinationaler Unternehmen und die Auswirkungen der Steuerehrlichkeit auf die Realwirtschaft zu fördern. Die Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Ertragsteuertransparenz würde auch dem allgemeinen wirtschaftlichen Interesse dienen, indem in der gesamten Union gleichwertige Garantien für den Schutz von Anlegern, Gläubigern und anderen Dritten im Allgemeinen vorgesehen werden, und somit dazu beitragen, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger der Union in die Fairness der nationalen Steuersysteme wiederherzustellen. Durch einen Ertragsteuerinformationsbericht kann eine solche öffentliche Kontrolle unabhängig davon erreicht werden, wo das oberste Mutterunternehmen der multinationalen Gruppe seinen Sitz hat.