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Da es sich bei der Richtlinie 2013/11/EU um eine Mindestharmonisierung handelt, haben die Mitgliedstaaten das Recht, AS-Verfahren auf Streitigkeiten anzuwenden, die andere im Unionsrecht und im nationalen Recht vorgesehene Rechte betreffen, wie etwa Rechte, die sich aus den Artikeln 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ergeben. Darüber hinaus ist es Sache der Mitgliedstaaten, zu bestimmen, welche AS-Stelle für welche Art von Streitigkeit zuständig ist.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die nationale Regulierungsbehörde oder andere für die Anwendung der Artikel 102 bis 107 und des Artikels 115 dieser…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass in AS-Verfahren, bei denen die Streitigkeit mittels einer dem Verbraucher auferlegten Lösung beigelegt werden soll,
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass gemäß der Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften…
Mit der Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sollte sichergestellt werden, dass die Verbraucher in der Union Zugang zu hochwertigen…
Die Richtlinie 2013/11/EU gilt weiterhin nur für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern. Streitigkeiten zwischen Unternehmern fallen nicht in den…
Die Mitgliedstaaten stellen gemäß den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten zur Zulässigkeit von Klagen, einschließlich der Vorschriften über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.