Erwägungsgrund 10 32025L0794
Der Dringlichkeit halber und um schnellstmöglich Rechtssicherheit zu gewährleisten, sollte diese Richtlinie am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —
Der Dringlichkeit halber und um schnellstmöglich Rechtssicherheit zu gewährleisten, sollte diese Richtlinie am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —