Richtlinie (EU) 2025/1788 des Rates vom 24. Juni 2025 über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen (Neufassung)
Die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament sind in der Richtlinie 93/109/EG festgelegt.
Erwägungsgrund 3 32025L1788Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen