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Die Mitgliedstaaten werden nicht daran gehindert, vorzusehen, dass ein Gericht oder eine zuständige Behörde, das bzw. die festgestellt hat, dass der Verkaufsprozess nicht wettbewerbsorientiert, transparent und fair ist oder nicht den Marktstandards entspricht, entscheiden kann, im Zuge eines im Rahmen des Pre-pack-Verfahrens eröffneten Insolvenzverfahrens eine öffentliche Auktion während der Liquidationsphase oder eine stückweise Liquidation der Vermögenswerte des Schuldners vorzunehmen.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass das Gericht oder die zuständige Behörde bei Eröffnung der Liquidationsphase den Verkauf des Unternehmens des Schuldners…
Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass eine öffentliche Auktion im Einklang mit Artikel 29 Absatz 3 durchgeführt wird, um die Erzielung eines fairen…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass zumindest den Schuldnern, bei denen es nach nationalem Recht wahrscheinlich ist, dass sie insolvent werden,…
Um zu gewährleisten, dass ein Unternehmen im Rahmen des Pre-pack-Verfahrens zum besten Preis verkauft wird, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass der…
Es wird allgemein davon ausgegangen, dass bei einer Liquidation durch den Verkauf eines Unternehmens oder eines Teils davon als fortgeführtes Unternehmen ein…
Die Bestimmungen dieser Richtlinie über Pre-pack-Verfahren ersetzen nicht die nationalen materiellrechtlichen Vorschriften, insbesondere diejenigen über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.