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Entscheidet sich ein Mitgliedstaat dafür, in der Vorbereitungsphase hohe Standards zu verlangen, so sollte der Sachwalter oder — wenn und insoweit die Mitgliedstaaten dies beschließen — der Schuldner in Eigenverwaltung dafür verantwortlich sein, sicherzustellen, dass der Verkaufsprozess wettbewerbsorientiert, transparent und fair ist und den Marktstandards entspricht. Um die Marktstandards zu erfüllen, sollte der Verkaufsprozess mit den üblichen Regeln und der üblichen Praxis in Bezug auf Fusionen und Übernahmen in dem betreffenden Mitgliedstaat vereinbar sein, sollten potenziell interessierte Parteien zur Teilnahme am Verkaufsprozess eingeladen werden, sollten potenziellen Käufern dieselben Informationen offengelegt werden, damit sie die gebotene Sorgfalt walten lassen können, und sollten die Gebote interessierter Parteien im Wege eines strukturierten Prozesses eingeholt werden.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Sachwalter, erforderlichenfalls mit Unterstützung des Schuldners, Der Sachwalter dokumentiert jeden Schritt des…
Um zu gewährleisten, dass ein Unternehmen im Rahmen des Pre-pack-Verfahrens zum besten Preis verkauft wird, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass der…
Die Vorbereitungsphase sollte zeitlich begrenzt sein. Die Mitgliedstaaten sollten eine Höchstdauer festlegen, die kürzer sein kann als die Dauer der Aussetzung…
Das Pre-pack-Verfahren sollte sicherstellen, dass das beste im Laufe der Vorbereitungsphase eingegangene Gebot entweder dem Gericht oder der zuständigen Behörde…
Um den Kauf von Vermögenswerten („Asset Deals“) für potenzielle Käufer attraktiver zu machen und dadurch höhere Preise bei Verkäufen als fortgeführtes…
Die Mitgliedstaaten werden nicht daran gehindert, vorzusehen, dass ein Gericht oder eine zuständige Behörde, das bzw. die festgestellt hat, dass der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.