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Wird eine öffentliche Auktion vor oder nach Eröffnung der Liquidationsphase durchgeführt, so sollte das vom Sachwalter im Zuge der Vorbereitungsphase ausgewählte Gebot für die Zwecke der Auktion als Erstgebot („Stalking-Horse-Gebot“) zugrunde gelegt werden. In der Vorbereitungsphase sollte der Schuldner dem „Stalking-Horse-Bieter“ Anreize bieten können, indem er insbesondere die Erstattung des Aufwands oder Strafzahlungen vereinbart, falls im Zuge der öffentlichen Auktion ein besseres Gebot ausgewählt wird. Die Mitgliedstaaten sollten jedoch sicherstellen, dass solche Anreize verhältnismäßig sind und andere potenziell interessierte Bieter nicht von der Teilnahme an der öffentlichen Auktion abhalten.
Die in Artikel 24 Absatz 3 genannte öffentliche Auktion darf nicht länger als drei Monate dauern. Bei der öffentlichen Auktion wird das vom Sachwalter…
Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass eine öffentliche Auktion im Einklang mit Artikel 29 Absatz 3 durchgeführt wird, um die Erzielung eines fairen…
Um zu gewährleisten, dass ein Unternehmen im Rahmen des Pre-pack-Verfahrens zum besten Preis verkauft wird, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass der…
Die Mitgliedstaaten werden nicht daran gehindert, vorzusehen, dass ein Gericht oder eine zuständige Behörde, das bzw. die festgestellt hat, dass der…
Das Pre-pack-Verfahren sollte sicherstellen, dass das beste im Laufe der Vorbereitungsphase eingegangene Gebot entweder dem Gericht oder der zuständigen Behörde…
Es wird allgemein davon ausgegangen, dass bei einer Liquidation durch den Verkauf eines Unternehmens oder eines Teils davon als fortgeführtes Unternehmen ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.