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Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der Anwärterinnen und Anwärter ist während des Studiums die Rektorin oder der Rektor der Fachhochschule und während der Studienpraxis die Leiterin oder der Leiter der jeweiligen Ausbildungsstelle, bei der die Studienpraxis abgeleistet wird.
Die fachliche Aufsicht über die Ausbildung obliegt der Leitung der jeweiligen Ausbildungsstelle.