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Die Fachhochschulausbildung richtet sich nach dem Gesetz über die Fachhochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Fachhochschulgesetz - FHG) in der jeweils geltenden Fassung (zurzeit Fassung der Bekanntmachung vom 25. März 1975 - GV. NW S. 312, ber. S. 442 -, geändert durch Gesetz vom 25. April 1978 - GV. NW S. 18)[5], nach den Ordnungen und Satzungen der Fachhochschule sowie nach den Ausbildungsvorschriften der Länder,[6] soweit sie den im Land Nordrhein-Westfalen geltenden vergleichbar sind (§ 2 Abs. 1).