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Die Fachhochschulausbildung besteht in einem die Dauer des Vorbereitungsdienstes bzw. der Einführungszeit umfassenden Studiengang; dieser gliedert sich in
eine praktische Einführung in die Arbeit einer Justizvollzugsanstalt,
fachwissenschaftliche Lehrveranstaltungen an der Fachhochschule,
eine fachpraktische Ausbildung bei Justizvollzugsanstalten, die durch begleitende Lehrveranstaltungen ergänzt wird.
Die in Absatz 1 Buchstaben a) und c) genannten Abschnitte leisten die Beamten im Geschäftsbereich ihrer Dienstherren ab. Die Länder stellen sicher, dass als Ausbilder und Lehrperson nur herangezogen wird, wer die dafür erforderliche fachliche und persönliche Eignung besitzt.