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Eine Arbeitsgruppe, die aus Vertretern des Bundes und der Länder zusammengesetzt ist, prüft die Anträge nach einer formalen Vorprüfung durch die Geschäftsstelle auf Vorrangigkeit und Dringlichkeit und macht der Kommission oder einem von ihr beauftragten Gremium einen Vorschlag, welche Versuche in welcher Reihenfolge und in welchem Umfang durchgeführt werden sollten. Der Vorschlag erstreckt sich auch auf die Finanzierung. Er berücksichtigt die Zielsetzungen der Bund- Länder-Kommission. Die Initiative der Länder und des Bundes, im Rahmen der gegebenen Zuständigkeiten Versuche durchzuführen, bleiben davon unberührt. Bund und Länder sind gehalten, der Kommission bzw. dem von ihr beauftragten Gremium ihre Versuche mitzuteilen.