Erwägungsgrund 7 32026R0405
Da Tenside die wichtigsten Inhaltsstoffe in Detergenzien sind, sollten die bestehenden Anforderungen an die biologische Abbaubarkeit beibehalten werden. Da Tenside in erster Linie in Geschäften zwischen Unternehmen verkauft werden, um bei der Herstellung von Detergenzien verwendet zu werden, müssen sie nicht denselben Anforderungen unterliegen wie Detergenzien. Daher sollten Mindestvorschriften für Tenside festgelegt werden, insbesondere Vorschriften über die Kennzeichnungsinformationen und die Verpflichtung der Hersteller, technische Unterlagen zu erstellen. Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, sollte der Hersteller nur dann verpflichtet sein, einen digitalen Produktpass zu erstellen und das Datenblatt über Inhaltsstoffe für gesundheitliche Notfallmaßnahmen zu übermitteln, wenn Tenside den Verbrauchern oder anderen Endnutzern direkt auf dem Markt bereitgestellt werden. Zudem sollten die Bestimmungen über den Verkauf durch Nachfüllen auch für die für Endnutzer bestimmten Tenside gelten.