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Die bisherige Landeszuweisung in Höhe von 2,5 Millionen Euro zur Vergünstigung des studentischen Beitrages zum Semesterticket wird zur Finanzierung von über den Regelfahrplan erforderlichen Busverbindungen zu den Hochschuleinrichtungen in Saarbrücken und Göttelborn verwendet. Davon werden dem Aufgabenträger Saarbrücken 2,40 Millionen Euro und dem Zweckverband öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken 0,10 Millionen Euro zugewiesen. Die Verteilung wird alle zwei Jahre überprüft.
Der bei Verbundgründung den kommunalen Verkehrsunternehmen entsprechend ihres Nachweises für das Jahr 2002 zugerechnete Ausgleichsanteil für die Beförderung von Studenten nach § 45a Personenbeförderungsgesetz in Höhe von 1,9 Millionen Euro wird nunmehr allen Aufgabenträgern entsprechend ihres studentischen Nutzeranteils, der durch Erhebung festgestellt wurde, zugewiesen.
Dem Zweckverband Personennahverkehr Saarland wird jährlich ein Betrag in Höhe von 0,35 Millionen Euro zugewiesen. Dieser Betrag wird alle zwei Jahre überprüft. Damit wird eine Mindereinnahme aus dem ab dem Kalenderjahr 2017 jährlich auf die Regionalbusverkehre entfallenden Preis-Kosten-Ausgleich nach § 14 des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland und dem bis zum 31. Dezember 2016 auf die Regionalbusverkehre gewährten jährlichen Ausgleich nach § 45a Personenbeförderungsgesetz ausgeglichen.
Der nach der Zuweisung gemäß Absatz 1, 2 und 3 verbleibende Ausgleichsanteil nach § 15 des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland bemisst sich je Aufgabenträger entsprechend seiner Einwohnerwerte zu 50 v. H. über die Anzahl der Einwohner und zu 50 v. H. über seine Einwohnerdichte im Verhältnis zur durchschnittlichen Einwohnerdichte im Saarland.
Die Anteile an der ÖPNV-Pauschale nach Absatz 4 werden auf Basis der Einwohnerwerte im Jahr 2016 wie folgt festgelegt: Landkreis Merzig-Wadern: 5,94 v. H. Landkreis Neunkirchen: 12,68 v. H. davon die Kreisstadt Neunkirchen 4,91 v. H. davon der Landkreis Neunkirchen für alle anderen Gemeinden 7,77 v. H. Regionalverband Saarbrücken: 50,44 v. H. davon die Landeshauptstadt Saarbrücken 34,73 v. H. davon Völklingen 3,94 v. H. davon der Zweckverband öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken 11,77 v. H. Landkreis Saarlouis: 15,69 v. H. Saar-Pfalz-Kreis: 10,18 v. H. Landkreis St. Wendel: 5,07 v. H.
Ändern sich zum Stichtag 30. Juni die der Berechnung zugrunde liegenden Einwohnerwerte gegenüber dem Basisjahr 2016 um mehr als 5 v. H., so sind die Vom-Hundert-Anteile für das Folgejahr neu zu berechnen.
Sofern in einem Jahr die Summe der Ausgleichszahlungen an die Verkehrsunternehmen nach dem Preis-Kosten-Ausgleich nach § 14 des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland, des den Aufgabenträgern mindestens zu gewährenden Betrages nach § 15 Absatz 1 des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland und des Finanzierungsanteils für die Geschäftsstelle des Zweckverbandes Personennahverkehr Saarland nach § 2 Absatz 1 den Betrag von 20,62 Millionen Euro unterschreitet, wird die Differenz den Aufgabenträgern nach den Anteilswerten gemäß Absatz 4 zugeschieden.