Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Saarland und dem Land Rheinland-Pfalz über den Ausbau der Saar zwischen Saarbrücken und der Mündung Vom 28. März 1974
Zur Durchführung dieses Abkommens wird eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundes und der Länder gebildet, die zusammentritt, wenn der Bund oder eines der Länder es verlangt.
§ 8 SaarAusbVwAbk SL
§ 8 SaarAusbVwAbk SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen