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Bei den Behörden nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 bestehen Tierseuchenbekämpfungszentren, die bei Verdacht oder Feststellung des Ausbruchs einer anzeigepflichtigen Tierseuche nach § 30 Abs. 2 TierGesG aktiviert werden. Im Rahmen der Bekämpfung sind das Krisenfallverwaltungsprogramm des Tierseuchen-Nachrichtensystems (TSN) und das bundeseinheitliche Tierseuchenbekämpfungshandbuch des TSN anzuwenden. Die Behörden nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 erarbeiten einen Tierseuchenkrisenplan, in welchem die im Rahmen ihrer Zuständigkeit durchzuführenden Maßnahmen im Fall eines Verdachtes oder der Feststellung des Ausbruchs einer Tierseuche geregelt sind.
Bei den Behörden nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 bestehen Tierseuchenbekämpfungszentren, die im Fall des § 1 Abs. 5 bei Verdacht oder Feststellung des Ausbruchs einer anzeigepflichtigen Tierseuche nach § 30 Abs. 2 TierGesG aktiviert werden. Im Rahmen der Bekämpfung sind das Krisenfallverwaltungsprogramm des TSN und das bundeseinheitliche Tierseuchenbekämpfungshandbuch des TSN anzuwenden.
Beim Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz wird eine Task Force Tierseuchenbekämpfung errichtet und mit der Wahrnehmung von Aufgaben im Sinne des § 30 Abs. 2 letzter Teilsatz TierGesG betraut. Sie ist insbesondere zuständig für die Erstellung und ständige Aktualisierung des Tierseuchenkrisenplanes für den Freistaat Sachsen und die Durchführung von regelmäßigen Übungen mit den zuständigen Behörden.
Die zuständigen obersten Landesbehörden tragen dafür Sorge, dass bei einem Ausbruch von Maul- und Klauenseuche unverzüglich ein Tierseuchenbekämpfungszentrum…
Zuständige Behörde für die Ausführung des Tierseuchengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1260)(1), der aufgrund dieses…
dem Bewusstsein für Seuchen, der Handlungsbereitschaft und der Bekämpfung gemäß Teil III in Bezug auf — die Probenahmen und die Durchführung der Untersuchungen…
Vollzug, Überwachung und Überprüfungen der Einhaltung der Bestimmungen des Tierseuchengesetzes, der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sowie…
Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz und die Landesdirektion Sachsen können die Aufgaben der nachgeordneten Behörden wahrnehmen, wenn Art…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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