Gesetze
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Die Akademie hat die Aufgabe, selbständig und im Zusammenwirken mit anderen Gelehrtenkörperschaften des In- und Auslandes und mit sonstigen wissenschaftlichen Einrichtungen ausgewählte wissenschaftliche Unternehmungen zu fördern.
Die Akademie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Die Akademie hat die Aufgabe, die Kunst zu fördern, Vorschläge zu ihrer Förderung zu machen und die Überlieferungen des traditionellen sächsischen Kulturraums…
Den Wünschen der Organe entsprechend nimmt die Akademie folgende Aufgaben wahr:
Die Akademie kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben eigenes Vermögen erwerben und sich an Stiftungen beteiligen, die der Förderung der Wissenschaften dienen.
Die Akademie pflegt den wissenschaftlichen und künstlerischen Gedankenaustausch unter ihren Mitgliedern und mit Vertretern des politischen, wirtschaftlichen und…
§ 12 des Gesetzes über die Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (Gesetz über die Sächsische Akademie der Wissenschaften – SächsAkadWissG) vom 30.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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