Art. 11 32005D0119
Die der Akademie zur Verfügung gestellten Mittel werden in eine besondere Haushaltslinie eingestellt, die in einer Anlage des Einzelplans der Kommission aufgeschlüsselt ist. Diese Anlage enthält die Ausgaben- und Einnahmenansätze, die in gleicher Weise wie die Einzelpläne des Haushaltsplans unterteilt werden.
Der Stellenplan der Akademie ist in einer Anlage zum Stellenplan der Kommission aufgeführt.
Auf Vorschlag des Leitungsausschusses überträgt die Kommission dem Direktor der Akademie die Anweisungsbefugnis für die in der Anlage für die Akademie ausgewiesenen Mittel und setzt die Voraussetzungen und Grenzen für diese Übertragung fest. Bezüglich der von der Akademie gegen Entgelt erbrachten zusätzlichen Leistungen unterrichtet der Leitungsausschuss die Haushaltsbehörde am Ende des Haushaltsjahres über die Aufschlüsselung der auf diese Weise eingenommenen und in der Haushaltslinie der Anlage ausgewiesenen Mittel.
Der Haushaltsplan der Akademie wird gemäß der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des RatesABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1 . aufgestellt und ausgeführt.
Solange die Akademie dem Amt zugeordnet ist, werden die in den Absätzen 1 bis 4 geregelten Finanzbestimmungen, insbesondere die Mittelausstattung der Akademie und ihr Personalbestand, im Rahmen des Haushaltsplans des Amtes behandelt. Dabei gelten die einschlägigen Bestimmungen. Damit die Ressourcen der Akademie im Rahmen der Haushaltsvorschriften leichter festgestellt werden können, wird der Personalbestand der Akademie im Stellenplan des Amtes gesondert ausgewiesen, und die speziell für die Akademie bestimmten operativen Mittel sind in einen eigenen Artikel der Anlage IV eingestellt.