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Für die Ermittlung der Prüfungsleistung werden ganze Punkte vergeben. Die Endnote entspricht der Prüfungsleistung nach § 37.
im fachlichen Schwerpunkt landwirtschaftlicher Dienst die Gesamtnoten der Prüfungsabschnitte.
Im fachlichen Schwerpunkt landwirtschaftlicher Dienst erhalten die auszubildenden Personen für die nach Ausbildungsplan zu erbringenden Ausbildungsleistungen…
Die Endnote der schriftlichen Prüfung ergibt sich aus dem auf 2 Dezimalstellen nach dem Komma gerundeten Durchschnitt der Punktwerte aller Klausuren.
Die Punktzahl ist dem Prüfungsausschuss zu übermitteln.
die Gesamtnote des fachlichen Prüfungsabschnittes nach § 46 fünffach und
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.